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NFT-Lizenzvereinbarung1. Einleitung
Diese NFT-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen dem ursprünglichen Urheber des Kunstwerks („Urheber“) und dem aktuellen Eigentümer des zugehörigen nicht fungiblen Tokens („NFT“) geschlossen. Durch den Kauf, Erwerb oder sonstigen Besitz des NFT erklärt sich der Eigentümer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Das Eigentum an der NFT gewährt dem Eigentümer begrenzte, nicht kommerzielle Rechte zur Nutzung des zugehörigen Kunstwerks wie unten beschrieben, während der Urheber das vollständige Urheberrecht und Eigentum an dem zugrunde liegenden Kunstwerk behält.
2. Einräumung von Rechten
Mit dem Kauf oder Erwerb der NFT erhält der Eigentümer („Inhaber“) eine begrenzte, nicht ausschliessliche, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des zugehörigen Kunstwerks ausschliesslich für nichtkommerzielle, persönliche Zwecke, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Dies umfasst unter anderem:
- Die Darstellung des Kunstwerks auf persönlichen Social-Media-Konten oder persönlichen Websites, sofern der Urheber in deutlich sichtbarer Weise genannt wird (z. B. „Kunstwerk von Anton Blaser / www.jsss.ch”).
- Das Drucken des Kunstwerks für den persönlichen Gebrauch, z. B. zur Dekoration zu Hause oder zur privaten Ausstellung.
3. Umfang der Lizenz
Diese Lizenz ist streng auf die nicht-kommerzielle, persönliche Nutzung des mit dem NFT verbundenen Kunstwerks beschränkt, vorausgesetzt, dass:
- Der Inhaber bleibt im Besitz des NFT.
- Die Nutzung die Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers respektiert und das Kunstwerk nicht in einer Weise verzerrt, verstümmelt oder verändert, die den Ruf des Urhebers schädigen könnte.
- Der Inhaber den Urheber bei jeder öffentlichen Darstellung des Kunstwerks, z. B. in sozialen Medien oder auf persönlichen Websites, als Urheber angibt (z. B. „Kunstwerk von Anton Blaser / www.jsss.ch”).
- Das Kunstwerk nicht für kommerzielle, werbliche oder monetäre Zwecke verwendet wird, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf von Drucken, Merchandise-Artikeln oder Werbung.
4. Übertragung von NFT und Lizenz
Die Lizenz ist nur gültig, solange der Inhaber Eigentümer des NFT ist. Wenn der Inhaber das NFT überträgt, verkauft oder anderweitig veräussert, gehen diese Vereinbarung und die damit verbundenen Rechte automatisch auf den neuen Eigentümer über, und die Rechte des vorherigen Inhabers aus dieser Vereinbarung erlöschen sofort.
5. Urheberrecht und Eigentumsrechte
Der Urheber behält das vollständige Eigentum und Urheberrecht an dem mit dem NFT verbundenen Kunstwerk. Nichts in dieser Vereinbarung ist als Übertragung des Urheberrechts oder anderer geistiger Eigentumsrechte des Urhebers auszulegen. Der Urheber behält sich das Recht vor, das Kunstwerk ohne Einschränkung zu verwenden, auszustellen und davon abgeleitete Werke zu erstellen.
6. Verbotene Nutzungen
Der Inhaber darf nicht:
- Das Kunstwerk für kommerzielle Zwecke nutzen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf physischer oder digitaler Kopien, Merchandising, Werbung oder jede Form der Monetarisierung.
- Das Kunstwerk in einer Weise nutzen, die als diffamierend, obszön oder illegal angesehen werden könnte.
- Das Kunstwerk ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen, mit Ausnahme der Grössenänderung oder des Zuschneidens für praktische persönliche Darstellungszwecke.
7. Beendigung der Lizenz
Diese Lizenz endet automatisch, wenn:
- Der Inhaber nicht mehr im Besitz des NFT ist.
- Der Inhaber gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstösst, einschliesslich der Nichtnennung des Urhebers, wenn dies erforderlich ist, oder der Nutzung des Kunstwerks für kommerzielle Zwecke. Im Falle einer Beendigung muss der Inhaber die Nutzung des Kunstwerks unverzüglich einstellen und alle damit verbundenen Materialien vernichten oder löschen.
8. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Schweiz, und die Parteien vereinbaren, sich der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in der Schweiz zu unterwerfen.
9. Änderungen
Der Urheber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Alle Änderungen gelten für zukünftige Übertragungen des NFT, haben jedoch keine Auswirkungen auf die Rechte des Inhabers gemäss den bestehenden Bestimmungen der Vereinbarung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.